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Französische Güteklassen – Die neuen Wein-Kategorien
Die Weinmarktreform musste in Frankreich bis 2014 vollständig umgesetzt sein. Wie in allen anderen EU-Ländern auch, gibt es nach der neuen Regelung auch in Frankreich nur noch drei Weinkategorien.
Qualitätsweine mit kontrollierter Ursprungs- oder geographischer Herkunftsbezeichnung wurden zur Appellation d’Origine Protégée – (AOP). Sie haben die Appellation d´Origine Contrôlée (AOC) abgelöst. Die geschützte Ursprungsbezeichnung AOP darf damit nur dann auf dem Etikett stehen, wenn der Wein die Anforderungen erfüllt, was sich insbesondere auf das Terroir bezieht. Im Klartext: Weine dürfen dann ein AOP auf dem Etikett tragen, wenn sie aus abgegrenzten Gebieten mit individuellem Terroir stammen. Die Herkunft muss sensorisch und analytisch nachvollziehbar sein. Ebenso die Beschreibung des Weintyps, Rebsorten, Höchstertrag, zugelassene Weinbereitungsverfahren etc.
Qualitätsweine mit geografisch geschützter Ursprungsbezeichnung wurden zu Indication Géographique Protégée – (IGP). Sie haben die Landweine “Vins de Pays“ (VdP) abgelöst. Seit 2014 ist nur noch IGP als Bezeichnung zulässig.
Weine ohne eine geschützte Herkunftsbezeichnung tragen jetzt die Bezeichnung “Vin de France“. Sie haben die Tafelweine (Vins de Table) abgelöst. Die Weine der beiden Kategorien (AOP und IGP) unterliegen im gesamten Herstellungsprozess – von der Traube bis zur Flasche – einem externen und internen Kontrollsystem. Das Institut National des Appellations d´Origine (INAO) ist für die Einhaltung verantwortlich.
Für welche Wein die französischen Güteklassen nicht gelten
Die Weinanbauregionen Bordeaux und Burgund sind von der Einteilung der französischen Güteklassen nicht betroffen, da deren Kriterien strenger sind als die europäischen Vorgaben. Im Bordeaux wird die Bezeichnung “Grand Cru” für die Eigenschaft eines Weinguts (Château) bzw. den von diesem produzierten Grand Vin (also nicht für einen Zweitwein) verwendet. Lage und Château werden so gewissermaßen einander gleichgestellt. Die Mehrzahl der führenden Bordeaux-Weingüter hat sich in der Union des Grands Crus de Bordeaux zusammengeschlossen. Die Regeln in den Appellationen unterscheiden sich aber.
Im Burgund bezeichnet “Grand Cru” – im Gegensatz zum Bordeaux – eine Lage. Alle Grand Crus sind hier als eigene Appellation klassifiziert, das heißt, die einzelnen Grand Crus stellen jeweils eine spezifische AOP dar. Die zweithöchste Stufe “Premier Cru” bezeichnet eine Lage innerhalb einer kommunalen Appellation. Darüber hinaus bedeutet auch “Clos” (umfriedeter Weinberg) mitunter ein gewisses, aber inoffizielles Qualitätsmerkmal.
In der Champagne sind einzelne Gemeinden gemäß der Qualität ihrer Trauben als Crus klassifiziert. “Grand Cru” oder “Premier Cru” bedeutet in der Champagne, dass der (Schaum-)Wein zu hundert Prozent aus Trauben entsprechend klassifizierter Lagen hergestellt werden muss. Beide Begriffe sind jedoch keine eigenen geschützten Ursprungsbezeichnungen.
Im Languedoc wurde 2011 ein dreistufiges Qualitätssystem mit den Stufen “Languedoc AOC”, “Grands Vins du Languedoc” und “Grands Crus du Languedoc” eingeführt. Dabei handelt es sich jedoch um eine Qualitätssegmentierung seitens des Weinfachverbands Languedoc, die keine administrativen Auswirkungen hat.
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